Recht so?
Jeden Morgen beim ersten Kaffee des Tages starte ich den Feedreader und schaue mir an, was es in der Welt des eCommerce und der Suchmaschinen an Neuigkeiten gibt. Zwangsläufig lese ich auch das eine oder andere Blog, das sich mit Online-Recht und aktuellen Urteilen für Webshopbetreiber befasst. Ich sage zwangsläufig, da ich von Fällen weiß, in denen ein Kuriosum der Jurisprudenz die Existenz schon so manches Onlinehändlers demontiert hat; eine Lektüre ist also Pflicht, um zumindest halbwegs das Gefühl zu haben, die gröbsten rechtlichen Stolpersteine zu kennen. Um es kurz zu fassen: Ich kann mich nicht erinnern, in der letzten Zeit etwas aus der aktuellen Rechtsprechung für Onlinehändler gelesen zu haben, das nicht den ersten Kaffee des Tages hat bitter schmecken lassen.
Ich als Rechtslaie verstehe es so: Das Wettbewerbsrecht wurde geschaffen (und für die Online-Welt interpretiert), um einerseits Konsumenten vor windigen Händlern und andererseits Anbieter untereinander zu schützen. Kunden sollen Ihre Produkte genau zu den Konditionen – also Beschaffenheit, Preis, etc. – erhalten, zu denen sie auch angeboten wurden. Gefällt ein Produkt nicht, soll der Kunde es ohne größere Probleme zurückgeben können. Auf der anderen Seite sollen sich Händler an verbindliche Spielregeln halten, um sich nicht durch fiese Tricks Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Soweit so gut so sinnvoll. Was man aber zu dem Thema an Urteilen und Kommentaren lesen kann, klingt wie eine Reisebeschreibung ins schöne Absurdistan und schmeichelt der ganzen Branche nicht im Geringsten.
Ein gutes Beispiel ist hier das Mittel der Abmahnung, genauer gesagt der jeweilige Grund, warum diese zugestellt wird. Ohne auf das Thema genauer eingehen zu wollen (und zu können) stelle ich einmal in den Raum, dass ein Händler diese erhält, höchstwahrscheinlich einen Anwalt einschaltet und, wenn alles schlecht läuft (z.B. wenn er vor dem falschen Gericht verhandelt: pikanterweise unterscheiden sich die Rechtsprechungen aufgrund des “fliegenden Gerichtsstands”), nachher um mehrere Tausend Euro und womöglich sein ganzes Geschäft ärmer ist. Schauen wir uns einmal exemplarisch an, welche Fälle in der Vergangenheit abgemahnt wurden.
Preisangaben
Ich gehe einmal frech davon aus, dass die meisten Käufer wissen, dass es so etwas wie Mehrwertsteuer gibt. Außerdem muss man meiner Meinung nach kein Genie sein um sich vorzustellen, dass es möglicherweise etwas kosten kann, wenn das neue Gartenhaus aus der oberbayrischen Familienschreinerei ins tiefste Ruhrgebiet geliefert werden muss. Trotzdem verbringen Gerichte und Anwälte ihre Zeit damit zu diskutieren, wo und in welcher Form ein Hinweis auf die Versandkosten und die Mehrwertsteuer zu erscheinen hat. Studierte Menschen zermürben sich allen Ernstes den juristischen Sachverstand um zu entscheiden, ob ein Verweis mit Sternchen genügt oder jede Preisangabe von Steuer- und Versandinformationen direkt umzingelt werden muss. Dass viele dieser Menschen jeden Tag aus diesem Grund Hunderte von Abmahnungen verschicken, ist dann das Sahnehäubchen.
Widerrufsrecht
Entspricht das bestellte Produkt nicht seinen Vorstellungen, und hat er mit dem gerade bestellten Fahrrad nicht schon den Bodensee umrundet, kann der Kunde es zurückgeben. Das ist sein gutes Recht, das ihm aber nach Meinung vieler deutschen Gerichte in einem Onlineshop seitenlang und an verschiedenen Stellen um die Ohren geschlagen werden muss. Auch in diesem Zusammenhang kann ein Onlinehändler viele Dinge falsch machen. Der gröbste Fehler: sich auf das entsprechende Muster des Bundesjustizministeriums (sic!!!) verlassen. Dieses war fehlerhaft und konnte abgemahnt werden. Absurdistan, schauen Sie sich die die schöne Natur an!
Abkürzungen
Hier nur ganz kurz: UVP? Versteht keiner! Geschäftsführer R. Müller? Wie, Richard, Rezzo oder Reginald? Der geneigte Leser möge raten, auf welche Art von Brief die Rechtsanwaltsgehilfin die Marke klebt.
Fazit
Vom ursprünglichen (und sehr sinnvollen) Ansatz, hauptsächlich Kunden vor dubiosen Onlineshop-Machenschaften zu schützen, ist die aktuelle Situation weit entfernt. Mir scheint der Bereich Online-Recht in zweifacher Hinsicht vornehmlich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte zu sein: die “bösen” überziehen die Nation mit haarsträubend begründeten Abmahnungen, die “guten” verteidigen Abmahnopfer und füllen Blogs und Zeitschriften mit schwurbeligen Urteilsbegründungen und To-Do-Listen für Onlinehändler.


