Recht so?

19.08.2008 von Roman Zenner
Abgelegt unter: Recht 

Jeden Morgen beim ersten Kaffee des Tages starte ich den Feedreader und schaue mir an, was es in der Welt des eCommerce und der Suchmaschinen an Neuigkeiten gibt. Zwangsläufig lese ich auch das eine oder andere Blog, das sich mit Online-Recht und aktuellen Urteilen für Webshopbetreiber befasst. Ich sage zwangsläufig, da ich von Fällen weiß, in denen ein Kuriosum der Jurisprudenz die Existenz schon so manches Onlinehändlers demontiert hat; eine Lektüre ist also Pflicht, um zumindest halbwegs das Gefühl zu haben, die gröbsten rechtlichen Stolpersteine zu kennen. Um es kurz zu fassen: Ich kann mich nicht erinnern, in der letzten Zeit etwas aus der aktuellen Rechtsprechung für Onlinehändler gelesen zu haben, das nicht den ersten Kaffee des Tages hat bitter schmecken lassen.

Ich als Rechtslaie verstehe es so: Das Wettbewerbsrecht wurde geschaffen (und für die Online-Welt interpretiert), um einerseits Konsumenten vor windigen Händlern und andererseits Anbieter untereinander zu schützen. Kunden sollen Ihre Produkte genau zu den Konditionen – also Beschaffenheit, Preis, etc. – erhalten, zu denen sie auch angeboten wurden. Gefällt ein Produkt nicht, soll der Kunde es ohne größere Probleme zurückgeben können. Auf der anderen Seite sollen sich Händler an verbindliche Spielregeln halten, um sich nicht durch fiese Tricks Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Soweit so gut so sinnvoll. Was man aber zu dem Thema an Urteilen und Kommentaren lesen kann, klingt wie eine Reisebeschreibung ins schöne Absurdistan und schmeichelt der ganzen Branche nicht im Geringsten.

Ein gutes Beispiel ist hier das Mittel der Abmahnung, genauer gesagt der jeweilige Grund, warum diese zugestellt wird. Ohne auf das Thema genauer eingehen zu wollen (und zu können) stelle ich einmal in den Raum, dass ein Händler diese erhält, höchstwahrscheinlich einen Anwalt einschaltet und, wenn alles schlecht läuft (z.B. wenn er vor dem falschen Gericht verhandelt: pikanterweise unterscheiden sich die Rechtsprechungen aufgrund des “fliegenden Gerichtsstands”), nachher um mehrere Tausend Euro und womöglich sein ganzes Geschäft ärmer ist. Schauen wir uns einmal exemplarisch an, welche Fälle in der Vergangenheit abgemahnt wurden.

Preisangaben

Ich gehe einmal frech davon aus, dass die meisten Käufer wissen, dass es so etwas wie Mehrwertsteuer gibt. Außerdem muss man meiner Meinung nach kein Genie sein um sich vorzustellen, dass es möglicherweise etwas kosten kann, wenn das neue Gartenhaus aus der oberbayrischen Familienschreinerei ins tiefste Ruhrgebiet geliefert werden  muss. Trotzdem verbringen Gerichte und Anwälte ihre Zeit damit zu diskutieren, wo und in welcher Form ein Hinweis auf die Versandkosten und die Mehrwertsteuer zu erscheinen hat. Studierte Menschen zermürben sich allen Ernstes den juristischen Sachverstand um zu entscheiden, ob ein Verweis mit Sternchen genügt oder jede Preisangabe von Steuer- und Versandinformationen direkt umzingelt werden muss. Dass viele dieser Menschen jeden Tag aus diesem Grund Hunderte von Abmahnungen verschicken, ist dann das Sahnehäubchen.

Widerrufsrecht

Entspricht das bestellte Produkt nicht seinen Vorstellungen, und hat er mit dem gerade bestellten Fahrrad nicht schon den Bodensee umrundet, kann der Kunde es zurückgeben. Das ist sein gutes Recht, das ihm aber nach Meinung vieler deutschen Gerichte in einem Onlineshop seitenlang und an verschiedenen Stellen um die Ohren geschlagen werden muss. Auch in diesem Zusammenhang kann ein Onlinehändler viele Dinge falsch machen. Der gröbste Fehler: sich auf das entsprechende Muster des Bundesjustizministeriums (sic!!!) verlassen. Dieses war fehlerhaft und konnte abgemahnt werden. Absurdistan, schauen Sie sich die die schöne Natur an!

Abkürzungen

Hier nur ganz kurz: UVP? Versteht keiner! Geschäftsführer R. Müller? Wie, Richard, Rezzo oder Reginald? Der geneigte Leser möge raten, auf welche Art von Brief die Rechtsanwaltsgehilfin die Marke klebt.

Fazit

Vom ursprünglichen (und sehr sinnvollen) Ansatz, hauptsächlich Kunden vor dubiosen Onlineshop-Machenschaften zu schützen, ist die aktuelle Situation weit entfernt. Mir scheint der Bereich Online-Recht in zweifacher Hinsicht vornehmlich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte zu sein: die “bösen” überziehen die Nation mit haarsträubend begründeten Abmahnungen, die “guten” verteidigen Abmahnopfer und füllen Blogs und Zeitschriften mit schwurbeligen Urteilsbegründungen und To-Do-Listen für Onlinehändler.

Schöne Gesichter in Online-Shops

12.08.2008 von Roman Zenner
Abgelegt unter: Usability 

In einem Beitrag auf FutureNow beschreibt der Autor, wie ein hübsches Gesicht in einem Online-Shop in bestimmten Konstellationen sogar vom eigentlichen Produkt ablenken kann. Anhand von Heatmaps belegt er, dass sogar die Blickrichtung des Models die Wahrnehmung der gesamten Produktseite beeinflusst.

Keyword-Recherche: Google Insights for Search

07.08.2008 von Roman Zenner
Abgelegt unter: Google, Magento, osCommerce, xt:Commerce 

Google wird scheinbar nicht müde, neue Tools zu veröffentlichen. Nachdem sich Webmaster und Search-Marketer vor einiger Zeit über erweiterte Funktionen der Google Trends freuen durften, legt der Suchriese aus Mountain View noch einen Zahn zu und veröffentlicht den Service Google Insights for Search. Für einen oder mehrere Suchbegriffe können nun die entsprechenden Suchvolumina seit dem Jahr 2004 miteinander verglichen und auf bestimmte Länder und Regionen beschränkt werden. Außerdem kann man sich Ergebnisse aus verschiedenen Kategorien ansehen und verknüpfte Suchen wie Top celebrities in New York (last 30 days) ausführen.  Zu der jeweiligen Suche werden die relevantesten alternativen Keywords zum Suchbegriff dargestellt und unter “rising searches” diejenigen Suchbegriffe dargestellt, zu denen es in der letzten Zeit einen überdurchschnittlich hohen Anstieg in den Suchen gab. Die Zahlen neben den farbigen Balken geben den Prozentwert des Suchvolumens in Bezug auf das maximale Suchvolumen eines Suchbegriffs der kombinierten Suche an.

Ich habe mich vorhin ein wenig mit dem System beschäftigt und mir einmal angesehen, wie die Shopsysteme osCommerce, xt:Commerce (hier habe ich die Varianten “xtcommerce” und “xt commerce” geprüft) und Magento sich in diesem Jahr bereits geschlagen haben. Zuerst die Beschränkung auf Deutschland:

Hier erkennt man, dass Anfang August das Suchvolumen für “Magento” zum ersten Mal größer war als das für “xtcommerce”. Fairerweise muss aber dazu gesagt werden, dass wesentlich öfter nach “xt commerce” gesucht wird und diese Suche Anfang August sogar einen Sprung nach oben gemacht hat.

Auf die USA projeziert sieht das etwas anders aus:

Hier spielen – wie erwartet – die Suchen für xt:Commerce nur eine marginale Rolle, die Statistik wird vom internationalen Platzhirschen osCommerce beherrscht. Interessant ist hier, dass der Graph für Magento seit dem Jahresbeginn kontinuierlich steigt und es nur noch eine Frage der Zeit zu sein scheint, bis er den von osCommerce zum ersten Mal schneidet.

Via SEOBook

Magento im Sommer

05.08.2008 von Roman Zenner
Abgelegt unter: Magento 

Es ist schon etwas länger her, seitdem ich das letzte Mal etwas zum Thema Magento geschrieben habe. Die PR-Maschinerie von Varien läuft weiterhin wie geschmiert, bisher wurde die Software mehr als 400.000-mal heruntergeladen und es gibt in regelmäßigen Abständen etwas im Magento-Blog zu lesen.

Neue Versionen

Die aktuellste Version der Software, 1.1.2, ist vor einigen Tagen erschienen und stellt einige Bugfixes für die ebenfalls erst vor knapp zwei Wochen erschienene Version 1.1.1 bereit. Diese Veröffentlichung wurde vor allem deswegen mit Spannung erwartet, weil Varien eine bis zu 40%ige Steigerung der Performance versprochen hatte. Nachdem ich Magento heute noch einmal auf einem Dedicated Server installiert habe (was erstaunlich schnell und problemlos funktioniert hat) kann ich in der Tat bestätigen, dass vor allem das berüchtigte in-den-Warenkorb-legen nun erfreulich schnell vonstatten geht. Zwar sind in meinem Testsystem nur wenige Artikel vorhanden, und eine Stoppuhr habe ich auch nicht benutzt, aber für meine Performance-Nörgeleien muss ich mir wohl demnächst ein anderes Ziel suchen.  Eine sehr interessante Neuerung der aktuellen Version – neben Funktionen wie Produkt-Bundles sowie personalisierte und virtuelle Produkte -  ist vor allem die Webservices API. Diese Schnittstelle unterstützt sowohl SOAP als auch XML RPC und erlaubt Modulen von Drittherstellern Zugriff auf die Kunden-, Katalog- und Bestellmodule.

Neue Showcases

Dass Magento nun immer verstärkter produktiv eingesetzt wird merkt man spätestens an den zahlreichen Vorstellungen von Shops. Quer durch alle Branchen wurden in den letzten Wochen Magento-Shops wie Out of the Ark Music, The Purveyor, Nerdy Shirts, Wall Art Canvas Prints, Time Out und InAroha Jewelry vorgestellt. In dem Zusammenhang hat Lopsta beobachtet, dass die einschlägigen Freelancer-Portale zurzeit mit Magento-Anfragen überschwemmt werden.

Neue Awards und Wettwerbe

Nicht nur die stetig steigende Zahl der Software-Downloads und der mit Magento erstellten Onlineshops spricht für den Erfolg der Varien-Entwickler. Die Firma kann sich unter anderem auch den Titel ‘Best New Project’ bei den 2008 SourceForge.net Community Choice Awards und einen 2008 InfoWorld BOSSIE-Award in die Vitrine stellen.

Der Wettbewerbe nicht überdrüssig hat Varien nun auch selbst einen solchen ins Leben gerufen: Unter dem klangvollen Namen Magento Developers Challenge sind Software-Entwickler ab heute aufgerufen, die geforderten Module um die Wette zu entwickeln. In der ersten Runde geht ein $300-Amazon-Einkaufsgutschein an denjenigen, der eine Schnittstelle zum Datenaustausch zwischen Magento und Google Spreadsheet schreibt.