Konkurrenz-Keywords bei Adwords erlaubt
Sagen wir, Schuhmachermeister Hans-Willi Wendtland stellt in liebevoller Kleinarbeit hochwertige Damenschuhe in kleinen Stückzahlen in seiner kleinen Werkstadt her und verkauft diese über seinen eigenen kleinen Onlineshop. Um diesen ein wenig bekannter zu machen und Besucher auf seine Seite zu locken, schaltet er eine Google-Adwords-Anzeige. Neben keywords wie “schuhe”, “damen” und “preiswerte damenschuhe” nimmt er auch Namen bekannter Sportartikelhersteller in seine Liste mit auf. Die Folge: Sucht nun jemand in Google nach “Adidas”, würde nun auch die Anzeige von Herrn Wendtland rechts von den regulären Suchergebnissen erscheinen.
Das Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass diese Praxis rechtsgültig ist. Im Gegensatz zur Verwendung von fremden keywords in den eigenen Meta-Tags werde dadurch nur die Platzierung der Werbeanzeige beeinflusst, die klar als Eigenwerbung erkennbar sei. Mehr dazu bei Heise.


