eCommerce-Recht
In diesem Monat gab es einige Urteile und Entscheidungen, die für Online-Händler von Bedeutung sind. So ist beispielsweise bei legalershop.de zu lesen, dass der Bundesgerichtshof die Vorgaben zur Preisauszeichnung etwas gelockert hat. Auf Produktübersichtsseiten müssen demnach nicht mehr bei jedem Preis die Versandkosten- und Mehrwertsteuerhinweise angebracht werden. Wichtig sei laut BGH eine eindeutige Aufklärung des Kunden über die Versandkosten und Mehrwertsteuer, bevor er den Artikel in den Warenkorb legt. Der Mehrwertsteuerhinweis könne darüberhinaus auch via deutlichem Sternchenverweis angebracht werden. Ebenfalls auf legalershop.de finden sich Informationen zu einer erneuten Nachbesserung der Widerrufsbelehrung.
Last but not least diskutiert der Beitrag Widerrufsrecht und Wertersatzpflicht auf maas_rechtsanwälte die Frage, wo die Grenzen zwischen der Prüfung einer online bestellten Ware und ihrer “bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme” verlaufen.
(Bildquelle: pixelio.de)


